ÖAZ Aktuell (Ausgabe 20/2003)

Mitteilungen 20/2003

MITTEILUNGEN

Behördliches

Österreichische Apothekerkammer

Österreichischer Apothekerverband

Verband Angestellter Apotheker Österreichs

Pharmazeutische Gehaltskasse für Österreich
Personalnachrichten
Pharmazeutischer Militär-
Kameradschaftsbund

Aposort

Steuer und Wirtschaft
Aktuelle Termine
Veranstaltungen

HAES-steril »Fresenius« Infusionslösung – Chargenrückruf Ansuchen um Konzessionserteilung Ansuchen um Bewilligung einer Filialapotheke Ansuchen um Bewilligung ärztlicher Hausapotheken

Bundesministerium für Gesundheit und Frauen
GZ: 21420/47-III/A/7/03
Wien, am 10.09.2003

HAES-steril »Fresenius« (HAES 200/0,5)
6%-Infusionslösung, HAES-steril »Fresenius«
(HAES 200/0,5) 10%-Infusionslösung – Chargenrückruf

Das Bundesministerium für Gesundheit und Frauen teilt im Einvernehmen mit dem Zulassungsinhaber Folgendes mit:
Auf den Kartons der Charge HAES-steril »Fresenius« (HAES 200/0,5) 6% Infusion, Z.Nr.: 1-22029, 10 x 250ml, Charge D 057001, und den Kartons der Charge HAES-steril »Fresenius« (HAES 200/0,5) 10% Infusion, Z.Nr.: 1-18245, 10 x 250ml, Zulassungsinhaber: Fresenius Kabi Austria GmbH, Charge B 127002, befindet sich zusätzlich der Aufdruck: Physiologische Kochsalzlösung.
Da dieser zusätzliche Kartonaufdruck zu Missverständnissen führen könnte, werden im Sinne der Arzneimittelsicherheit diese beiden Chargen zur Umpackung vom Markt zurückgerufen. Die betroffenen Packungen sind über den Großhandel an den Zulassungsinhaber zu retournieren.

Für die Bundesministerin
Dr. Schlögel

Ansuchen um Konzessionserteilung

Mag. pharm. Eva Reindorf hat die Erteilung der Konzession zum Betrieb einer neu zu errichtenden öffentlichen Apotheke mit dem Standort Gemeindegebiet der Marktgemeinde Leopoldsdorf im Marchfeld beantragt. Als Betriebsstätte ist das Grundstück Kirchengasse 10, 2285 Leopoldsdorf im Marchfeld, vorgesehen.
Inhaber von öffentlichen Apotheken sowie betroffene Ärzte, welche den Bedarf einer neuen öffentlichen Apotheke als nicht gegeben erachten, können etwaige Einsprüche gegen die Neuerrichtung innerhalb von längstens sechs Wochen, vom Tag dieser Verlautbarung in den »Amtlichen Nachrichten der NÖ Landesregierung«* an gerechnet, bei der Bezirkshauptmannschaft Gänserndorf schriftlich einbringen. Später einlangende Einsprüche werden nicht mehr in Betracht gezogen.

* vom 29. August 2003

Ansuchen um Bewilligung einer Filialapotheke

Mag. pharm. Annemarie Maschhofer, Apotheke »Zum hl. Leopold« in Schwanenstadt, hat um die Erteilung der Bewilligung zum Betrieb einer Filialapotheke angesucht.
Die voraussichtliche Betriebsstätte befindet sich in 4690 Schwanenstadt, Rüstorf 41 (Gemeinde Rüstorf).
Inhaber von öffentlichen Apotheken sowie betroffene Ärzte, welche den Bedarf einer neuen öffentlichen Apotheke als nicht gegeben erachten, können etwaige Einsprüche gegen die Neuerrichtung innerhalb von längstens sechs Wochen, vom Tag dieser Verlautbarung in der »Amtlichen Linzer Zeitung«* an gerechnet, bei der Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck mündlich oder schriftlich einbringen. Später einlangende Einsprüche werden nicht mehr in Betracht gezogen.

Für den Bezirkshauptmann
Dr. Gschwandtner

* vom 4. September 2003


Mag. pharm. Wilhelm Fux, Apotheke »St. Martin« in 7122 Gols, hat einen Antrag zur Bewilligung einer Filialapotheke im Standort 7123 Mönchhof, Raiffeisenplatz Grd.Stk.Nr. 429/3 eingebracht.
Inhaber von öffentlichen Apotheken sowie betroffene Ärzte, welche den Bedarf einer neuen öffentlichen Apotheke als nicht gegeben erachten, können etwaige Einsprüche gegen die Neuerrichtung innerhalb von längstens sechs Wochen, vom Tag dieser Verlautbarung im »Landesamtsblatt für das Burgenland«* an gerechnet, bei der Bezirkshauptmannschaft Neusiedl/See einbringen. Später einlangende Einsprüche werden nicht mehr in Betracht gezogen.

Für den Bezirkshauptmann
Mag. Huber

* vom 12. September 2003

Ansuchen um Bewilligung ärztlicher Hausapotheken

Dr. Friedrich Holzinger hat um die Bewilligung zur Haltung einer ärztlichen Hausapotheke in 4690 Rutzenham, Kirchdorf 8, angesucht.
Inhaber von öffentlichen Apotheken sowie betroffene Ärzte, die den Bedarf an der Hausapotheke als nicht gegeben erachten, können allfällige Einsprüche gegen deren Errichtung innerhalb einer Frist von längstens sechs Wochen, vom Tag dieser Verlautbarung in der »Amtlichen Linzer Zeitung«* an gerechnet, bei der Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck mündlich oder schriftlich einbringen. Später einlangende Einsprüche werden nicht mehr berücksichtigt.

Für den Bezirkshauptmann
Dr. Gschwandtner

* vom 4. September 2003

Besuchen Sie uns auch unter www.apoverlag.at

Copyright by Österreichische Apotheker-Verlagsges.m.b.H.